I. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der label D gegen Entgelt erbrachten Leistungen und Lieferungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind ungültig.
II. Vertragsschluss und Fristen
Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung der label D für den Vertragsinhalt maßgeblich.
III. Leistungserbringung, Lieferung, Termine
Die label D entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich label D den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.
1. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (Streik, Aussperrung, Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen etc.) tritt Lieferverzug nicht ein. Wird ein Liefertermin überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
2. Ersatz eines Verzugsschadens kann der Kunde nur dann verlangen, wenn label D Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.
4. label D steht an vom Kunden angelieferten Auftragsunterlagen wie Manuskripten, Materialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
IV. Beanstandungen, Mehr- oder Minderlieferungen
1. Der Kunde hat die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Prints, Filme etc. in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Für telefonisch erteilte Korrekturen übernimmt label D keinerlei Haftung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von einem Monat, nachdem die Ware unsere Haus verlassen hat, bei uns eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist label D nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt dabei unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, label D oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
6. Bei ein- und mehrfarbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proofs bzw. Abzügen und dem Auflagendruck.
7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtreten.
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
V. Vergütung, Zahlung, Vorbehalt
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste der label D. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. Label D ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung/Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die label D Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen. Vergütungen werden in der Regel nach deren Erbringung von label D in Rechnung gestellt. Ausnahmen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Label D kann nach Absprache Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als einen Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad. Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei label D üblichen Tätigkeitsnachweise. Sonderarbeiten, Korrekturaufwand und alle Leistungen und Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht ersichtlich waren, sowie nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich dadurch verursachter Verzögerungen werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch erneute Andrucke, Proofs oder andere Abzüge, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Entwürfe, Probesatz, Probedrucke und andere Vorarbeiten, die vom Kunden vor Auftragsvergabe veranlasst wurden werden berechnet, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.
VI. Zahlungsverzug, Haftung des Kunden
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterverarbeitung noch laufender Aufträge einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten verlangt.
3. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, so sind die vereinbarten Leistungen sofort abzüglich max. 50 % für ersparte Aufwendungen, bei Fremdlieferungen in voller Höhe zu bezahlen. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.
VII. Lagerung, Aufbewahrung, Speicherung, Versicherung
1. Eine Haftung für die uns überlassenen Unterlagen (Fotos, Dias, Zeichnungen, Vorlagen jeder Art, Datenträger inkl. der darauf gespeicherten Daten etc.) besteht nicht. Wir nehmen zur Be- und Verarbeitung ausschließlich Duplikate entgegen. Die Unterlagen müssen eindeutig mit dem Namen des Kunden gekennzeichnet sein.
2. Alle bei uns angelieferten auftragsbezogenen o.g. Unterlagen sind vom Auftraggeber nach Bezahlung der Rechnung unverzüglich unaufgefordert abzuholen. Jegliche Haftung durch uns ist ausgeschlossen. Ein Versand dieser Materialien an den Auftraggeber auf dessen Wunsch erfolgt ausschließlich zu dessen Lasten und Gefahr. Eine Verwahrung/Speicherung findet nur kulanzhalber statt.
3. Werden eine Verwahrung von Unterlagen bzw. eine Speicherung von vom Auftraggeber oder label D erstellten Daten ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt, kann ein gesondertes Honorar vereinbart werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich gleichzeitig, eine Versicherung gegen allfällige Gefahren zu besorgen, da im Falle der vereinbarten Verwahrung/ Speicherung unsere Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt ist. Dies gilt auch für die Verwahrung während der Auftragsabwicklung.
VIII. Eigentum, Nutzung, Urheberrecht
1. Die von label D erbrachten Waren, Leistungen bzw. gelieferten Unterlagen stehen dem Kunden zur vereinbarten Nutzung zur Verfügung, jedoch nur dann, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.
2. Die von label D zur Herstellung des Vertragserzeugnisses erstellten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithografien, Druckplatten und Datensätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
3. Durch die Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, im Besitz aller Urheber- und Nutzungsrechte etc. für das uns übergebene Material zu sein. Er haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat label D von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
IX. Rechte
Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht an den Ergebnissen wie z. B. Konzepte, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbücher sowie sonstige Dokumentationen werden mit ihrer Erstellung Eigentum der label D. Dies trifft auch dann zu, wenn die Ergebnisse in der Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Label D erhält mit der Entstehung das ausschließliche, übertragbare, örtlich und zeitlich nicht begrenzte Recht, diese Ergebnisse auf allen Nutzungsarten zu nutzen, sie beliebig zu bearbeiten und zu vermarkten. Sind in diesem Ergebnis schutzfähige Erfindungen oder Gedanken entstanden, ist label D berechtigt, diese nach freiem Ermessen und auf eigenem Namen in beliebigen Ländern anzumelden, diese aufrecht zu erhalten oder auch jederzeit fallen zu lassen. Der Auftraggeber hat an den Arbeitsergebnissen, nach vollständiger Bezahlung, ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene Zwecke, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
X. Gewährleistungen
Vom Auftraggeber mitgeteilte Fehler, die als solche anerkannt sind, werden beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird label D eine Ausweichlösung anbieten. Kommt label D der Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber Ersatz der erforderlichen Aufwendungen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern kein Zweifel an einem deutlichen Mangel besteht, der die Nutzung der Ware unmöglich macht. Für Schäden an durch label D verkaufte Hard- und Software, die auf einem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, haftet label D im Rahmen der Gewährleistung des jeweiligen Herstellers. Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, wird label D von der Gewährleistungspflicht entbunden. Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge als beseitigt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die nach Übergabe an den Auftraggeber infolge von fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Missachtung von Hinweisen von label D oder aufgrund äußerer Einflüsse entstehen. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
XI. Haftung
Label D haftet nicht für Verzögerung, Unterbrechung oder sonstige Nichterfüllung der ihr nach Vertrag obliegenden Leistungen, die durch höhere Gewalt, Maschinenschäden, Stromunterbrechungen, Arbeitskampf, Betriebsstörungen bei Unternehmen, die nicht in den unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der label D fallen oder durch nicht rechtzeitige, nicht ordnungsgemäße oder unterbliebene Leistungen von Zulieferunternehmen verursacht sind. In den vorgenannten Fällen entfällt die Leistungspflicht von label D solange und insoweit, als label D ohne erheblichen Mehraufwand nicht in der Lage ist, die eingetretene Störung zu beheben. Label D haftet unbeschadet der Regelung über den Lieferverzug und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm und seinen gesetzlichen Vertretern beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die die label D eine Garantie übernommen hat, haftet sie nur in der Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte Label D haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Label D haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet label D nicht. Für Sachschäden ist die Haftungssumme je Schadensfall auf 50.000 Euro beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Label D haftet nicht für Schäden, deren Eintritt durch eine geeignete, dem Geschäftszweck des Auftraggebers entsprechende regelmäßige Datensicherung hätte verhindert werden können. Die Datensicherung liegt in diesem Fall in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Für alle Ansprüche gegen die label D auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsatzes – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Im Übrigen gilt § 199 Abs. 2– 4 BGB hinsichtlich der Verjährungsfristen.
XII. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Label D wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) beachten.
XIII. Impressum
label D Satz+Daten kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
label D Satz+ Daten kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftrag1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz von label D, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XV. Verschiedenes
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der label D ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: 18.08.2007

label D Satz+ Daten GmbH
Roelckestr. 173
13086 Berlin
Telefon: +49/30/3218032
Mobil: +49/171/6247126
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